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Videoüberwachung

Videoüberwachung, die auch rechtlich hält

Kameras aufhängen kann jeder. Schwieriger ist, sie so zu betreiben, dass die Aufnahmen im Ernstfall verwertbar sind und der Betrieb keine Abmahnung riskiert.

Planung & Montage Löschfristen automatisch Zugriff geregelt
Leistungsumfang

Was dazugehört

Planung

Was soll erfasst werden und was ausdrücklich nicht? Öffentliche Wege, Nachbargrundstücke und Pausenbereiche gehören nicht ins Bild.

Kameratechnik

Auflösung, Blickwinkel und Nachtsicht passend zum Zweck. Eine Kamera, deren Bild nachts unbrauchbar ist, erfüllt ihren Zweck nicht.

Montage und Verkabelung

Wir montieren und verkabeln selbst — mit Stromversorgung über das Netzwerkkabel, damit keine zusätzliche Steckdose nötig ist.

NVR-Speichersysteme

Aufzeichnung auf ein System, das die vorgesehene Zeit speichert und danach automatisch löscht.

Löschfristen

Die Aufbewahrungsdauer wird technisch festgelegt und läuft automatisch ab. Was gelöscht sein muss, ist dann auch gelöscht.

Zugriff regeln

Wer darf Aufnahmen sehen, wer darf sie exportieren. Zugriff von extern nur über gesicherte Verbindung, nicht über eine offene Portfreigabe.

Der rechtliche Teil

Kameras ohne Konzept sind ein Risiko

Videoüberwachung im Betrieb berührt Datenschutz und Mitbestimmung. Die Technik ist dabei der einfachere Teil — schwieriger ist, sie so zu betreiben, dass sie zulässig bleibt.

Hinweisbeschilderung an allen Zugängen
Dokumentation von Zweck, Umfang und Speicherdauer
Automatische Löschung statt manuellem Aufräumen
Beteiligung des Betriebsrats, wo einer besteht
Wichtiger HinweisWir richten die Technik so ein, dass sie die Anforderungen erfüllen kann. Die datenschutzrechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls gehört zu Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Rechtsberatung — wir arbeiten diesen Vorgaben zu.
FAQ

Häufige Fragen

Dürfen wir Mitarbeiter filmen?

Die dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen ist in aller Regel unzulässig. Zulässig sind meist Zugänge, Außenbereiche und Lager — die Bewertung im Einzelfall gehört zum Datenschutzbeauftragten.

Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?

Nur so lange, wie es für den Zweck erforderlich ist. Häufig sind wenige Tage angemessen. Wir stellen die Frist technisch ein, damit danach automatisch gelöscht wird.

Können wir von unterwegs auf die Kameras schauen?

Ja, aber über eine gesicherte Verbindung. Eine offene Portfreigabe zur Kamera ist eines der häufigsten Einfallstore überhaupt.

Lassen sich vorhandene Kameras weiterverwenden?

Häufig ja. Wir prüfen, ob sie sich in ein aktuelles Aufzeichnungssystem einbinden lassen und ob die Bildqualität für den Zweck reicht.

Ihr Ansprechpartner

Wer sich bei Ihnen meldet

CW
Christian Wichert
INHABER · FAST 30 JAHRE IN DER IT
Recklingser Straße 14 · 59514 Welver
02381 467 30 80 · info@cswit.de

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