Das Zentrale Gewerbeverzeichnis versendet Faxe an Behörden, Vereine und Unternehmen. Darin fordert es die Empfänger/innen dazu auf, dass sie ihre Kontaktdaten nennen und das Schreiben zurück an den Absender retournieren. Das führt zu jährlichen Kosten in Höhe von 780 Euro. Es besteht keine Zahlungspflicht. – laut www.watchlist-internet.at

Trickformular Zentrales Gewerbeverzeichnis

Unter der Überschrift befindet sich die Angabe der jeweiligen Region, in welche das Trickformular versandt wird. Auf der rechten Seite befindet sich ein Strichcode, der nach unseren Erkenntnissen immer gleich dargestellt wird. Weiterhin wird eine kurzfristige Rücksendung per Telefax angefordert. Auf der linken Seite des Trickformulars befinden sich einige vorausgefüllte Angaben zu den Daten des jeweiligen Adressaten. Die übrigen Daten sollen dann von dem Empfänger des Trickformulars ergänzt werden. Überschrieben ist diese Spalte mit Zentrales-Gewerbeverzeichnis.info, Erfassung der Stammdaten für 2018 sowie Ergänzung der Kontaktdaten. Die entsprechende Spalte soll dann mit einem Stempel und einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen werden.

In der rechten Spalte wird darum gebeten, die korrigierten Stammdaten und Kontaktdaten zu übermitteln, um die Aktualität aller Daten im zentralen Gewerbeverzeichnis zu gewährleisten.

Eine zentrale Datenaktualisierung soll zum 01. Januar 2018 erfolgen. Schließlich folgen weitere Angaben, in welchen dann auch ein Preis von 780,00 EUR genannt wird, welcher sich jedoch derart in den Fließtext einfügt, dass er – wenn überhaupt – erst bei genauerem Lesen auffällt.

Abwehr der Forderungen von ZGV AG bzw. Zentrales Gewerbeverzeichnis

Forderungen wie diejenigen von ZGV AG bzw. Zentrales Gewerbeverzeichnis lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auch hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen.

Zahlen löst das Problem nicht

Viele Betroffene sind verleitet, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von ZGV AG bzw. Zentrales Gewerbeverzeichnis eine Zahlung zu leisten. Das gilt erst recht nach einer Reduktion des Betrags im Wege des Vergleichs. Problematisch ist dabei, dass eine Zahlung das Problem meist nicht löst. Einerseits ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, gezahlte Beträge zurückzuerlangen; andererseits kennt man sich in der „Branche“. Wer also als bereitwilliger Zahler bekannt ist, kann davon ausgehen, dass der nächste Abofallenbetreiber bereits vor der Tür steht.