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Umtausch und Rückgabe“recht“ – Mythen und Fakten

Das Umtausch und / oder Rückgaberecht ist ein oft verwendetes streitthema im Einzelhandel und ein heiß diskutiertes Thema in Online Foren oder Social Media´s wie Facebook. Fragen wie z.B " Muss der Verkäufer bei Saturn, Meine Kopfhörer Beats by Dr. Dre EP Kopfhörer zurücknehmen bei Nichtgefallen?" oder " die 1 TB Externe Festplatte in schwarz möchte ich lieber in Weiß haben".   Umtausch und Rückgaberecht  

Umtausch und Rückgabe"recht" - Mythen und Fakten

Das Umtausch und / oder Rückgaberecht ist ein oft verwendetes Streitthema im Einzelhandel und ein heiß diskutiertes Thema in Online Foren oder Social Media´s wie Facebook. Fragen wie z.B " Muss der Verkäufer bei Saturn, Meine Kopfhörer Beats by Dr. Dre EP Kopfhörer zurücknehmen bei Nichtgefallen?" oder " die 1 TB Externe Festplatte in schwarz möchte ich lieber in Weiß haben". Die Antwort ist: Nur wenn der Verkäufer es will ( Kulanz ), er ist nämlich bei " nicht gefallen " gesetzlich dazu nicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Dies gilt aber nur im Einzelhandel und nicht im Online Handel, denn hier können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne angaben von Gründen die Ware wieder zurückschicken ( eventuell mit Einschränkungen ).

Aktuelle Umtausch und Rückgabe"recht" 2017 Übersicht

Kauf widerrufen und Ware zurückgeben 

Internet 

Einzelhandel

Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nein oder Kulanz
ohne Angaben von Gründen ja "außer Privatverkauf" nein oder Kulanz
ohne Kassenbon oder Rechnung ja nein
muss Origianlverpackung dabei sein ? ² nein nein
bei nicht gefallen? ja nein oder Kulanz
bei Lebensmitteln nein nein
Individuelle angefertigte Produkte ? nein nein
Passt nicht ( bei Kleidung ) ja nein
bei defekt oder Fehlern ja ja
² | Originalverpackung ist keine Pflicht aber empfehlenswert, da so das Produkt gerade beim Onlinehandel auch sachgemäß verpackt ist, sollte die Ware beim Händler defekt ankommen haftet in erster Linie der Versender ( Sie).

Weitere Informationen zum Rückgaberecht | Umtausch | Garantie

1) 14 Tage Rückgaberecht bei Onlineshops und Versandhändlern, 30 Tage bei gewerblichen Ebay-Geschäften. Bei privaten Verkäufen gibt es kein Rückgaberecht.
2) Umtausch im Laden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es gelten die freiwilligen Vereinbarungen. Siehe Umtausch und Kulanz.
3) Originalverpackung. Die Rücksendung in der Originalverpackung ist sinnvoll: Die Ware ist darin am besten geschützt. Laut Gesetz ist die Originalverpackung aber nicht zwingend erforderlich.
4) Individuell angefertigte Produkte. Maßanfertigungen und individuell angefertigte Produkte wie etwa T-Shirts mit dem Aufdruck des eigenen Fotos müssen die Händler nicht zurücknehmen.
5) Versandkosten. Ist die bestellte Ware mehr als 40 Euro wert, muss der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung übernehmen.
6) Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt: Der Händler muss beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war, wenn er die Reklamation ablehnen will. Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um. Nun muss der Kunde den Nachweis führen, dass die Ware schon zum Zeitpunkt des Kaufs mit dem Mangel behaftet war.

Wer im Einzelhandel kauft, hat kein Widerrufsrecht. Viele Händler sind aber bereit, die Ware auf Kulanz zurückzunehmen.

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gewährleistungsrechte hat der Kunde gegenüber dem Händler. Von ihm können sie bei Mängeln Nachbesserung verlangen. Vorausgesetzt der Mangel war schon beim Kauf vorhanden oder zumindest angelegt. Der Händler muss den Mangel beseitigen. Er hat zwei Versuche. Klappt die Reparatur nicht, oder macht eine Nachbesserung keinen Sinn, können Sie den Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten.Unter Umständen ist sogar Schadenersatz möglich. Ein Mangel liegt übrigens auch vor, wenn die Ware nicht hält, was der Händler versprochen hat. Beispiel: Ein Navigationsgerät, dass für ganz Europa taugen soll, aber kein Kartenmaterial für Spanien und Portugal enthält.
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